Der Energieausgleich für meine Arbeit, erhältst du bei Interesse auf Anfrage.
Dieser sollte dann spätestens 7 Tagen, nach der Sitzung auf mein Konto eingehen.
Die Bankdaten teile ich dir persönlich mit.
Nach §19 der Kleingewerberegelung bin ich berechtigt, keine Mehrwertsteuer auszuweisen.