Der Energieausgleich für meine Arbeit, erhältst du bei Interesse auf Anfrage.

Dieser sollte dann spätestens 7 Tagen, nach der Sitzung auf mein Konto eingehen.

Die Bankdaten teile ich dir persönlich mit.

 

Nach §19 der Kleingewerberegelung bin ich berechtigt, keine Mehrwertsteuer auszuweisen.